Elternzeit wie lange?
Wenn Sie einen Anspruch auf Elternzeit haben, können Sie pro Kind bis zu 3 Jahre Elternzeit nehmen. Ihre Elternzeit können Sie frühestens mit der Geburt Ihres Kindes beginnen, als Mutter des Kindes frühestens im Anschluss an den Mutterschutz. Die Elternzeit endet spätestens am Tag vor dem 8. Geburtstag Ihres Kindes.
Sie können die Monate frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich kann dein Mann seinen zweiten Monat Elternzeit auch nach 15 Monaten nehmen. Tatsächlich ist das sogar bis zum 8. Geburtstag eures Kindes möglich! Aber Achtung: Mit Blick auf das Elterngeld solltet ihr beachten, dass dein Mann nur bis einschließlich Lebensmonat 14 Basiselterngeld beziehen kann.
Wie lange dauert die Elternzeit? Du darfst bis zu drei Jahre Elternzeit nehmen – am Stück also längstens bis zum dritten Geburtstag des Kindes. Bis zu zwölf Monate aus den 36 Gesamtmonaten kannst du auch zu einem späteren Zeitpunkt nehmen, und zwar bis zum achten Geburtstag des Kindes.
Durch die Einführung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) zum 01. Januar 2007 wurde die Erziehungszeit durch die Elternzeit abgelöst. Seitdem gibt es nach der Geburt eines Kindes auch kein Erziehungsgeld mehr, sondern das Elterngeld.
Sie können Ihre Elternzeit beispielsweise auch ab dem ersten Geburtstag oder zu einem anderen beliebigen Zeitpunkt vor dem 3. Geburtstag beginnen. Wie lange Sie in Elternzeit gehen, können Sie frei entscheiden. Sie können die ganzen 3 Jahre Elternzeit nehmen oder nur einen Teil davon.
Wenn Sie eine 2-jährige Elternzeit auf 3 Jahre verlängern möchten, benötigen Sie keine Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Bei 1 Jahr in Elternzeit und Wunsch auf nachträglicher Verlängerung hat Ihr Arbeitgeber einen sog. Zustimmungsvorbehalt, kann Ihren Antrag also auch ablehnen.
Wenn beide Elternteile eines Kindes berufstätig sind, können sie die Elternzeit abwechselnd oder gleichzeitig nehmen. Wichtig ist aber: Elternzeit gibt es nur für berufstätige Mütter und Väter, die auch mit dem Kind in einem Haushalt leben und ihr Kind überwiegend selbst betreuen.
Elternzeit ist eine Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen. Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit. Jeder Elternteil hat einen Anspruch auf bis zu drei Jahre Elternzeit zur Betreuung und Erziehung seines Kindes.
Für ein leibliches Kind haben sowohl die Mutter als auch der Vater Anspruch auf längstens drei Jahre Elternzeit. Dies gilt natürlich auch für Eltern von Adoptivkindern.
Wie kann der Vater 2 Monate Elternzeit nehmen?
Sie möchten Elternzeit als Vater für 2 Monate nehmen? Den Antrag stellen Sie beim Arbeitgeber. Auch wenn es grundsätzlich eher die Mütter sind, die nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen, besteht diese Option für Väter gleichermaßen. Umgangssprachlich ist hier vom sogenannten „Vaterschaftsurlaub“ die Rede.
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent Ihres durchschnittlichen Netto-Einkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt, sofern dies danach vollständig wegfällt. Als Obergrenze wird ein Netto-Einkommen von maximal 2.770 Euro anerkannt.
Frauen beantragten im Jahr 2022 durchschnittlich 14,6 Monate Elternzeit, Männer dagegen nur 3,6 Monate, wie die Statista-Grafik zeigt. Ein Kind zu bekommen, wirkt sich nach wie vor eher für Frauen negativ auf die Karriere aus.
Der erziehende Elternteil bekommt für jeden Monat Kindererziehungszeit 0,083 Entgeltpunkte gutgeschrieben. Die Kindererziehungszeit führt also zu einem Rentenanspruch, den ein Durchschnittsverdiener erreicht - nämlich etwa 1 Entgeltpunkt pro Jahr. Das entspricht umgerechnet 37,60 Euro Rente im Monat.
Insgesamt sind höchstens drei Jahre Elternzeit vorgesehen. Darüber hinaus können Arbeitnehmer die Elternzeit nicht weiter verlängern. Theoretisch könnte bezahlter Urlaub genommen werden, jedoch würde dann der Kündigungsschutz entfallen.
In besonderen Härtefällen können Sie ebenfalls beantragen, dass Ihre Elternzeit vorzeitig beendet wird. Solche Härtefälle können sich zum Beispiel ergeben aus der schweren Krankheit oder der Behinderung oder dem Tod eines Elternteils oder eines Kindes.
Während der Elternzeit erfolgt die Bezahlung vom Gehalt nicht durch den Arbeitgeber, sondern durch den Staat in Form von Elterngeld. Es wird normalerweise zwölf Monate lang gezahlt. In welcher Höhe bewegt sich das Elterngeld? In der Regel beträgt das Elterngeld 67 Prozent vom Gehalt.
Sie können Ihre gesamte Elternzeit entweder am Stück nehmen oder aufteilen in mehrere Zeitabschnitte. Bei Geburten ab dem 1. Juli 2015 stehen Ihnen maximal 3 Zeitabschnitte zu. Wenn Ihr Arbeitgeber damit einverstanden ist, können Sie die Elternzeit auch in mehr Zeitabschnitte aufteilen.
Die Elternzeit beginnt für den Vater frühestens am Tag der Geburt des Kindes, dem 1. August 2023. Die Elternzeit für die Mutter beginnt frühestens nach Ablauf der Mutterschutzfrist, die auf die Elternzeit angerechnet wird.
Nach Ende der Elternzeit gelten für Ihr Arbeitsverhältnis dieselben Bestimmungen wie vor der Elternzeit. Also arbeiten Sie auch automatisch wieder so viele Stunden pro Woche wie vor der Elternzeit. Sie haben dann auch keinen besonderen Anspruch auf Teilzeit mehr.
Was passiert mit der Elternzeit wenn ein weiteres Kind geboren wird?
Was passiert mit der Elternzeit, wenn ein weiteres Kind geboren wird? Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch auf Elternzeit für jedes Kind, auch wenn sich die Zeiträume überschneiden. Die Zeit, in der sich die Elternzeiten für beide Kinder überschneiden, kann übertragen werden.
Die Elternzeit kann nachträglich verkürzt werden. Hierfür braucht es einen fristgerechten Antrag sowie die Zustimmung des Arbeitgebers. In bestimmten Härtefällen darf der Arbeitgeber ein vorzeitiges Beenden der Elternzeit ausschließlich unter Angabe dringender betrieblicher Gründe ablehnen.
Wenn Sie pflichtversicherte Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind und Sie während der Elternzeit kein Einkommen haben, brauchen Sie keine Beiträge zu zahlen. Es sei denn, Sie arbeiten in Teilzeit. Dann zahlen Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber die Beiträge, die auf das Gehalt für die Teilzeitstelle anfallen.
Ihr Mutterschutzlohn ist so hoch wie Ihr durchschnittlicher Brutto-Lohn vor dem Beginn Ihrer Schwangerschaft: Wenn Sie Ihren Lohn monatlich erhalten, kommt es auf den Durchschnitt der letzten 3 Monate an. Wenn Sie Ihren Lohn wöchentlich erhalten, kommt es auf den Durchschnitt der letzten 13 Wochen an.
Die Zeiten der Mutterschutzfrist nach § 6 Abs. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) werden dabei angerechnet. Bis zu zwölf Monate der Elternzeit können mit Zustimmung des Arbeitgebers auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres übertragen werden.