In Deutschland ist es für beide Elternteile möglich, nach der Geburt ihres Kindes Elternzeit zu nehmen. Weitere Informationen zur Dauer und Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung finden Sie hier.
Elternzeit
Nach der Geburt eines Kindes haben Mütter und Väter das Recht, eine Pause von der Arbeit zu nehmen, um sich um ihr Kind zu kümmern und Zeit mit der Familie zu verbringen. Während dieser Zeit darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis nur in besonderen Ausnahmefällen (z.B. Insolvenz, Stilllegung des Betriebs) kündigen. Nach der Elternzeit haben die Eltern das Recht, wieder so viel zu arbeiten wie vor der Elternzeit. Wenn Sie Elternzeit beantragen wollen, helfen Ihnen die sogenannten Elterngeldstellen weiter. Die Adressen finden Sie auf derWebsite familienportal.de.
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Anspruch auf Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die einen deutschen Arbeitsvertrag haben – egal, ob Vollzeit, Teilzeit, geringfügige Beschäftigung, befristeter oder unbefristeter Vertrag etc. Das Recht gilt ebenso für Auszubildende. Der Anspruch auf die sogenannte „Elternzeit“ besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Keinen Anspruch auf Elternzeit haben Studierende, Schülerinnen und Schüler, Praktikantinnen und Praktikanten, Selbstständige oder Erwerbslose.
Wenn beide Elternteile eines Kindes berufstätig sind, können sie die Elternzeit abwechselnd oder gleichzeitig nehmen. Wichtig ist aber: Elternzeit gibt es nur für berufstätige Mütter und Väter, die auch mit dem Kind in einem Haushalt leben und ihr Kind überwiegend selbst betreuen.
Weitere Informationen über die Dauer, Anmeldefristen und den Kündigungsschutz in der Elternzeit erfahren Sie hier.
Elterngeld
Während der Elternzeit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber keinen Lohn. Sie können aber Elterngeld beantragen. Das ist eine finanzielle Unterstützung vom Staat, die einen Ausgleich schafft, falls Sie nach der Geburt des Kindes zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Weitere Informationen zum Elterngeld und ElterngeldPlus erhalten Sie hier.
Bekommen auch Familien internationaler Fachkräfte Elterngeld?
Bürgerinnen und Bürger aus Ländern der Europäischen Union, aus Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Elterngeld erhalten, wenn sie in Deutschland wohnen und arbeiten. Auch wenn Sie Staatsbürgerin oder Staatsbürger eines anderen Landes sind, haben Sie Anrecht auf Elterngeld, wenn Sie einen Aufenthaltstitel haben, mit dem Sie in Deutschland arbeiten dürfen. Wenn Sie für Ihr Studium oder Ihre Ausbildung in Deutschland sind, bekommen Sie kein Elterngeld. Mehr Details finden Sie auf dem Familienportaloder fragen Sie bei Ihrer Elterngeldstelle.
Infobox
Ab dem 1. September 2021 gelten neue und verbesserte Regelungen beim Elterngeld. Es ist unbürokratischer, einfacher und flexibler. Die Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Familienportals.
Wie viel Elterngeld kann ich bekommen?
Die Höhe des Elterngelds ist abhängig von Ihrer persönlichen Lebenssituation und von der Elterngeld-Variante, für die Sie sich entscheiden.Mit demElterngeldrechner bekommen Sie eine Schätzung, wie viel Elterngeld Ihnen zusteht. Diese Schätzung ist nicht verbindlich. Das heißt: Sie können auch mehr oder weniger bekommen.
Wie und wo beantrage ich das Elterngeld?
Das Elterngeld wird schriftlich beantragt. Den Antrag reichen Sie bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle ein. Dort können Sie sich vorher beraten lassen. Das für Sie geltende Antragsformular können Sie auffamilienportal.deherunterladen. Sie können den Antrag auch online einreichen.
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Familienförderung durch Elterngeld und Elternzeit
Weitere Informationen im Web
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) Informationen zu den gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen der Elternzeit
- Familienportal.de Kinderzuschlags-Check
- Bundesagentur für Arbeit (BA) Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt (BCA) beantworten Fragen rund um Vereinbarkeit von Familie und Beruf
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